Dieser Text beschreibt Staatsanwalt. Der untere Text beinhaltet die Staatsanwalt Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Staatsanwalt Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Staatsanwalt fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Staatsanwalt möglichst ausführlich zu halten.
Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Staatsanwalt Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Staatsanwalt beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Staatsanwalt. Fragen zu dem Thema Staatsanwalt können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.
Staatsanwalt ArtikelBuch-Tipp: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft Anschauliches Büchlein Das Buch gibt einen anschaulichen Überblick über die Abschlussverfügungen, die man in der Strafrechtsstation und im Examen fertigen muss. Schön ist, dass man nicht in Detailfluten ertrinkt. Leider wurde in der aktuellen Auflage (2004) bei den Beweisverwertungsverboten die Rechtsprechung zur Mithörfalle aus dem Jahr 2002... Der Staatsanwalt ist ein Beamter der Staatsanwaltschaft.
Obwohl er Anklagevertreter ist, ist er (wie der Richter) unparteiisch und ausschließlich der Wahrheit verpflichtet.
Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ermittelt er alle belastenden Umstände gegen und alle entlastenden Umstände zugunsten des Beschuldigten. In der Praxis werden die Ermittlungen jedoch zunächst durch die Polizei durchgeführt, dennoch ist sie "Herrin des Vorverfahrens". Die Staatsanwaltschaft wird ca. unterrichtet, wenn richterliche Handlungen, wie zu dem Beispiel eine Hausdurchsuchung , beantragt werden müssen. Die Polizei hat bei den Ermittlungen aufgrund ihres wesentlich größeren Personalbestandes und ihrer Sachausstattung mit Kriminaltechnik, Fahrzeugen, Funk, Computerfahndungssystemen, Sammlungen usw. rein tatsächlich bereits ein erhebliches Übergewicht.
Der Staatsanwalt entscheidet schließlich, wie das Ermittlungsverfahren beendet wird: Durch Einstellung des Verfahrens, durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht, oder durch Erhebung der öffentlichen Klage (Anklage) und den Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens bei Gericht.
Die Einstellungsvoraussetzung als Staatsanwalt ist die Befähigung zu dem Richteramt , und somit beide juristischen Staatsexamina. Staatsanwälte sind jedoch anders als Richter weisungsgebunden (§ 146 GVG) und unterliegen der Dienstaufsicht der nächsthöheren Stelle (Oberstaatsanwalt, Leitender Oberstaatsanwalt, Generalstaatsanwalt , Justizministerium des jeweiligen Bundeslandes). Auf Bundesebene werden die Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof durch die Bundesanwaltschaft und den Generalbundesanwalt gestellt.
Das gegenüber den Staatsanwälten vorgenomme Weisungsrecht wird beschränkt durch das Legalitätsprinzip; denn die Bindung an geltendes Recht und die verbotene und strafbare Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) bzw. die Strafvereitelung (§ 258a StGB) begrenzen dieses Weisungsrecht.
Theoretisch sind Staatsanwälte auch außerhalb des Strafrechts in dem Verwaltungsprozess denkbar. So sehen §§ 35 - 37 VwGO die Möglichkeit vor, bei den Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten / Verwaltungsgerichtshöfen und beim Bundesverwaltungsgericht Staatsanwaltschaften einzurichten. Inzwischen werden diese als Vertreter des besonderen öffentlichen Interesses genannt, um einen Begriffskonflikt mit den Staatsanwälten in dem Strafverfahren zu vermeiden.
Im Rahmen der Gewaltenteilung nimmt der Staatsanwalt eine Zwitterrolle ein. Denn zu dem einen ist er als Ermittelnder der Exekutive zuzuordnen, zu dem anderen in seiner gerichtlichen Funktion Teil der Judikative.
Weiteres zu dem Artikel Staatsanwalt | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Antrag, Beamter, Bundesverwaltungsgericht, Einstellung, Erhebung, Erlass, Ermittlungsverfahren, Exekutive, Klage, Polizei, Praxis, Rahmen, Staatsanwalt, Stelle, Strafvereitelung | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Staatsanwalt' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Staatsanwalt Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Staatsanwalt' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Staatsanwalt' und 'Staatsanwalt' Definition sehr dankbar.
Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Staatsanwalt' Beschreibung entsprechen.
|
|
|